
Ein 12-jähriger Kölner ist am Dienstagabend (11. August 2026) bei einem Unfall mit einem E-Scooter verletzt worden. Der Junge war gegen 19 Uhr auf einem Geh- und Radweg am Heinrich-Lob-Weg in Porz unterwegs. Er fuhr über das Loch eines herausgenommenen Sperrpfostens, verlor die Kontrolle über den E-Scooter und stürzte. Dabei verletzte er sich am Knie und zog sich einen Schulterbruch zu. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei außerdem fest, dass der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
Der Unfall ist für die Polizei Anlass, auf die steigende Zahl verunglückter Kinder mit E-Scootern in Köln und Leverkusen hinzuweisen. Von Januar bis Ende Juli 2024 verunglückten in den beiden Städten 13 Kinder bei Unfällen mit E-Scooter. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es 20. In diesem Jahr stieg die Zahl in den ersten sieben Monaten bereits auf 58 Kinder.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden dürfen. Außerdem darf jeweils nur eine Person auf dem Fahrzeug stehen. E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht befahren werden, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind.
Die Polizei rät zudem, beim Kauf von E-Scootern im Internet genau auf die technischen Daten und die Zulassung zu achten. Dort würden häufig Modelle als Kinderfahrzeuge angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen seien. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, kann bei einem Sturz jedoch vor schweren Kopfverletzungen schützen.
Quelle: Polizei Köln (cb/al), Symbolfoto: KI erzeugt mit Adobe Photohsop, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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