TBL informiert über richtige Entsorgung

Die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) weisen angesichts der sommerlichen Temperaturen auf die richtige Entsorgung von Poolwasser hin. Nach der Nutzung gilt das Wasser grundsätzlich als Schmutzwasser – unabhängig davon, ob Chlor oder andere Zusätze verwendet wurden.

 

Poolwasser darf deshalb nicht im Garten versickern und weder über die Straße noch über einen Straßenablauf oder den Regenwasserkanal entsorgt werden. In Bereichen mit Trennkanalisation kann Wasser aus Straßenabläufen direkt in Bäche gelangen und dort Gewässerorganismen belasten.

 

Das Wasser muss stattdessen über einen Grundstücksablauf in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden. Dabei gelten Grenzwerte: Der Gehalt an freiem Chlor darf höchstens 0,5 Milligramm pro Liter betragen, der pH-Wert muss zwischen 6,5 und 10 liegen.

 

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Größere Wassermengen sollten langsam und kontrolliert abgelassen werden, um Grundstücksentwässerung und Kanalisation nicht unnötig zu belasten. Wer nicht weiß, welcher Ablauf an den Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen ist, sollte sich vor der Entleerung an die TBL wenden.

 

Für kleine, einfache Planschbecken ohne Chlor oder andere Zusatzstoffe gelten diese Hinweise nicht.

 

Auch bei der Befüllung gibt es eine Vorgabe: Ein für die Gartenbewässerung angemeldeter Zwischenzähler darf nicht zur Befüllung eines Pools verwendet werden.

 

Wer Poolwasser falsch entsorgt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Verstoß können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich sein, informiert die Stadt und betont: „Im Vordergrund steht jedoch ein gemeinsames Ziel: saubere Bäche und Gewässer in Leverkusen.“ Die TBL verweisen für weitere Informationen auf ihre Internetseite.

 

Quelle: Stadt Leverkusen, Symbolfoto: KI erzeugt mit Adobe Photoshop, Bearbeitung anzeiger24.de: BL mit Unterstützung von ChatGPT

 

Weitere Nachrichten aus Leverkusen gibt es unter www.anzeiger24.de/leverkusen/news/

 


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