Eine Unternehmerin aus Monheim muss mehr als vier Millionen Euro an Corona-Testgeldern zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Nach Ansicht des Gerichts wurden die vorgeschriebenen Nachweise für die durchgeführten Tests nicht ordnungsgemäß dokumentiert.

 

Die Frau hatte mehrere Corona-Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen betrieben. Für die Tests konnten Betreiber damals Geld über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein abrechnen. Voraussetzung war seit Juli 2021 allerdings, dass jede getestete Person die Durchführung des Tests schriftlich oder elektronisch bestätigt. Genau diese Nachweise fehlten laut Gericht.

 

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Die Kassenärztliche Vereinigung forderte deshalb bereits ausgezahlte Vergütungen in Höhe von rund 4,03 Millionen Euro zurück und stoppte weitere Auszahlungen. Dagegen hatte die Unternehmerin geklagt – größtenteils ohne Erfolg.

 

Das Gericht machte deutlich, dass die Dokumentationspflicht rechtmäßig sei. Gerade wegen der hohen Summen, die während der Pandemie für Corona-Tests ausgegeben wurden, müsse überprüfbar bleiben, ob die Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Der Bundesrechnungshof hatte die Gesamtausgaben des Bundes für Corona-Testungen zuletzt auf 17,8 Milliarden Euro beziffert.

 

Nach Auffassung der Kammer wiegt das öffentliche Interesse an einer nachvollziehbaren Abrechnung schwerer als das finanzielle Interesse der Betreiberin. Deshalb habe sie auch keinen Anspruch auf weitere knapp 239.000 Euro an Vergütungen.

Nur in einem Punkt bekam die Klägerin recht: Verwaltungskosten, die bereits vorab einbehalten worden waren, dürfen nicht zusätzlich zurückgefordert werden. Dadurch verringert sich die Summe um rund 93.000 Euro.

 

Nach Angaben des Gerichts ist es die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Rückforderungen bei Corona-Testzentren. Dort laufen derzeit noch 48 ähnliche Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 23 Millionen Euro.

Gegen das Urteil kann noch Berufung beantragt werden. Zuständig wäre dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Symbolfoto: AK, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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