Ladesäulen scheitern am Denkmalschutz

Zwei E-Ladestationen an der Mittelstraße 55 in Opladen standen monatelang ungenutzt am Straßenrand. Vor Kurzem wurden sie wieder abgebaut. Der Grund: Erst nach der Installation stellte sich heraus, dass für den Standort eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich gewesen wäre.

 

Denkmalschutz als unerwartetes Hindernis

 Nach Angaben der Stadt Leverkusen war die Ladesäule bereits im Mai 2025 genehmigt worden. Erst nach dem Aufbau stellte sich jedoch heraus, dass die benachbarten Gebäude unter Denkmalschutz stehen und eine zusätzliche denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich gewesen wäre. Diese lag jedoch nicht vor.

 
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Rückbau ohne Kosten für die Stadt

 Wegen der fehlenden Genehmigung wurde die Anlage außer Betrieb genommen und anschließend vollständig demontiert. Angaben zu den entstandenen Kosten kann die Stadt nicht machen, da E-Ladesäulen in Leverkusen in der Regel von privaten Betreibern errichtet werden. Der Kommune entstehen dadurch grundsätzlich keine direkten Ausgaben.

 

Auch Ersatzstandort scheitert

 Der Betreiber versuchte anschließend, einen alternativen Standort zu finden. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch nach Prüfung durch mehrere Fachbereiche abgelehnt. Weitere Standortvorschläge wurden bislang nicht eingereicht.

 

Ein Beispiel für die Tücken der Verkehrswende

 Der Fall zeigt, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur an technischen oder wirtschaftlichen Fragen scheitern kann. Auch denkmalrechtliche Anforderungen und verwaltungsinterne Abstimmungen können Projekte verzögern oder vollständig stoppen. Für Anwohnerinnen und Anwohner bleibt vorerst offen, ob und wann an der Mittelstraße erneut eine Lademöglichkeit für Elektroautos geschaffen wird.

 

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de/ChatGPT generiert


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