
Haben sich in Leverkusen Rheindorf reihenweise Firmen angesiedelt, die nur Steuern sparen wollen? Das zumindest vermutet CDU-Ratsherr Rüdiger Scholz. In einer Pressemitteilung heißt es: „Es verwundert schon sehr, dass die Wohnungen in den Sternhäusern am Königsberger Platz sukzessive freigezogen werden, während im ebenfalls zum Abriss geplanten ehemaligen Sparkassengebäude eine große Zahl von Unternehmen einzieht.“ 46 Firmen sollen sich an der Hausnummer 30 angesiedelt haben. Eigentümer ist die kommunale Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL).
„Gewisses Geschmäckle“
„Offensichtlich handelt es sich dabei überwiegend um Unternehmen, die ihren Sitz nach Leverkusen verlegt haben“, so Scholz. „Das Unternehmen CoHub-Sommer verweist auf seiner Internetseite mit einem Rechenbeispiel ausdrücklich auf die steuerlichen Vorteile. Es ist schwer anzunehmen, dass die 46 Unternehmen auch Miete an die WGL leisten.“
Das Wort „Briefkastenfirma“ benutzt Scholz ausdrücklich nicht, aber: Das ganze habe ein „gewisses Geschmäckle“.
Scholz erwartet daher von der WGL, sich „dringend mit dem Hauptmieter in Verbindung zu setzen und die gegenwärtige Handhabung zu beenden. Am Ende ist es nichts weiter als Untervermietung. Das kann aber nicht im Interesse der WGL liegen.“
WGL: Firma vermietet nur Co-Working-Flächen – alles legal
Die WGL selber zeigt sich sehr „verwundert“ über die Äußerungen von Rüdiger Scholz, wie Geschäftsführer Gerald Hochkamer auf Anfrage von anzeiger24.de erklärt. Da Scholz Aufsichtsratsmitglied der WGL ist, hätte er sich eine „direkte Kontaktaufnahme“ gewünscht.
Außerdem seien einige genannten Behauptungen nicht richtig: „Die von Herrn Scholz zwar immer wieder intensiv vorgetragene, jedoch in der Minderheit befindliche und sachlich unhaltbare Kritik zum Projekt der Quartierserneuerung am Königsberger Platz ist hinlänglich bekannt“, so Hochkamer. Noch sei keine Wohnung in den Sternhäuser leergezogen worden, diese Maßnahme sei überhaupt noch nicht gestartet: „Der Abriss der ehemaligen Sparkasse ist im Übrigen erst für den 2. Bauabschnitt vorgesehen und wird frühestens im Jahr 2028 erfolgen. Alle diese Fakten sind Herrn Scholz als Mitglied des Aufsichtsrates der WGL auch bekannt.“
Die genannte Gewerbeeinheit sei an die Firma TrendBeratung Sommer UG vermietet, welche dort sogenannte Co-Working-Flächen zur Überlassung an dritte Unternehmen anbietet. „Die gewerbliche Untervermietung ist demnach das legale Geschäftsmodell der Firma und keine unerlaubte Handlung.“
Somit bestehe also kein Handlungsbedarf bei der WGL, so Hochkamer. Das Thema werde sich spätestens mit dem Abbruch des Gebäudes erledigen.
„Inwieweit die auch von Herrn Scholz mitbeschlossene Senkung der Gewerbesteuer und damit gewollte Ansiedlung von Firmen hier eine Rolle spielt, ist der WGL tatsächlich unbekannt, selbst wenn dies naheliegend wäre“, sagt der Geschäftsführer abschließend. „In diesem Fall würde die Stadt Leverkusen jedoch direkt hiervon profitieren. Die Beurteilung, ob dies politisch gewollt ist, bleibt den entsprechenden politischen Gremien vorbehalten. Die entsprechende Diskussion sollte von Herrn Scholz zielgerichtet dort geführt werden.“
Wie geht die Stadt Leverkusen gegen „Briefkastenfirmen“ vor?
Wir fragen weiter im Rathaus: Wie geht die Stadtverwaltung eigentlich mit „Briefkastenfirmen“ um, die die „steuerlichen Vorteile“ ausnutzen? Eine Pressesprecherin stellt klar: „Der politische Beschluss zur Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes 2019 zielte darauf ab, die unterschiedlichen steuerlichen Wettbewerbsbedingungen im lokalen, regionalen und internationalen Umfeld auszugleichen, was vorrangig auch der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt dient. Die Absenkung der Gewerbesteuer wurde durch die Bezirksregierung genehmigt. Die Ansiedlung von sogenannten ‚Briefkastenfirmen‘ liegt nicht im Interesse der Stadt Leverkusen.“
Und wie geht die Stadt damit um, falls doch so ein Fall bekannt werden sollte? Dazu verweist die Pressestelle auf eine Mitteilung der Verwaltung vom Oktober 2024. Darin heißt es unter anderem: „Die Mitarbeitenden der Gewerbestelle haben keine gesetzliche Verpflichtung oder Handhabe, gegen sogenannte „Briefkastenfirmen“ selbst vorzugehen. Dies war auch das Ergebnis einer interkommunalen Umfrage bei benachbarten Gemeinden. Die Ahndung und Kontrolle obliegt der Finanzverwaltung, die dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und personellen Ressourcen auch wahrnimmt.
Bei Verdacht auf steuerrechtlichen Missbrauch leitet die Gewerbestelle entsprechende Hinweise/Eingaben zuständigkeitshalber an die Finanzbehörden weiter. Dann werden seitens der Finanzbehörde bei Auffälligkeiten Kontrollen vor Ort oder Betriebsprüfungen in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Hierzu erhält die Gewerbestelle der Stadt Leverkusen aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch anschließend keine Rückmeldung bzw. Mitteilung über daraus resultierende steuerrechtliche Feststellungen.“
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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