
Leverkusen zieht angesichts der anhaltenden Trockenheit die Reißleine: Ab sofort dürfen aus den oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet kein Wasser mehr entnommen werden. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, um die angeschlagenen Wasserstände zu schützen.
Für Wupper gilt ein eigenes Wasserentnahme-Verbot, das von der Bezirksregierung Köln als zuständiger Behörde angeordnet wurde.
Grund für die Maßnahme sind die niedrigen Wasserstände, die sich nach mehreren trockenen Jahren und anhaltenden Wasserdefiziten eingestellt haben. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen konnten die angespannte Lage nicht nachhaltig verbessern. Nach Einschätzung der Fachleute könnte sich die Situation vor allem in den Sommermonaten weiter verschärfen.
Mit dem Verbot will die Stadt ökologische Schäden verhindern und die Wasserversorgung sichern. Besonders im Blick steht dabei auch die Sonderbewirtschaftung der Großen Dhünn-Talsperre. Die Nutzung der Gewässer durch Anwohner, Eigentümer und die Allgemeinheit wird deshalb vorübergehend eingeschränkt.
Ganz ohne Ausnahmen bleibt die Regelung jedoch nicht: Landwirte dürfen weiterhin Wasser zum Tränken von Vieh entnehmen, sofern die Vorgaben des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen eingehalten werden. Auch kleine Mengen, die beispielsweise mit einer Gießkanne oder einem Eimer geschöpft werden und keine Belastung für das Gewässer darstellen, bleiben erlaubt.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass unerlaubte Wasserentnahmen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Es drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Die Regelung gilt ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung und bleibt zunächst bis zum 30. September 2026 bestehen. Die Stadt Leverkusen kann das Verbot vorher aufheben, wenn sich die Wassersituation deutlich verbessert.
Quelle: Stadt Leverkusen, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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