
Die Stadt Leverkusen hat ihre Praxis bei den Sicherheitsauflagen für öffentliche Veranstaltungen geändert. Künftig sollen Veranstalter grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Maßnahmen zum Schutz vor Fahrzeugen an Zufahrten vorsehen. Verpflichtende Vorgaben der Stadt soll es nur noch in begründeten Einzelfällen geben.
Damit reagiert die Verwaltung auf die anhaltende Kritik von Vereinen und Veranstaltern. Zuletzt hatten rund 250 Menschen gegen die aus ihrer Sicht „überzogenen“ Sicherheitsauflagen demonstriert. Auslöser war unter anderem die Absage des traditionellen Festumzugs der Dorfgemeinschaft Pattscheid-Romberg-Linde, der wegen der hohen Anforderungen an den Zufahrtsschutz nicht mehr durchgeführt werden konnte.
Nach einem Gespräch zwischen Vertretern der Stadt und Leverkusener Veranstaltern hat die Verwaltung ihre Vorgehensweise nun angepasst. Bei der Anmeldung von Veranstaltungen erhalten Organisatoren künftig lediglich einen allgemeinen Hinweis, mögliche Maßnahmen zum Zufahrtsschutz im Rahmen ihrer eigenen Gefährdungsbewertung zu prüfen. Verpflichtende Auflagen sollen nur dann ausgesprochen werden, wenn dies im Einzelfall aufgrund der Sicherheitslage erforderlich erscheint.
Mit der Neuregelung sollen öffentliche Veranstaltungen wieder einfacher planbar werden, ohne den Schutz von Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich aus dem Blick zu verlieren. Damit passt die Stadt ihre Vorgaben an die aktuelle Einschätzung des NRW-Innenministeriums an, das derzeit keine konkrete Gefährdung für öffentliche Veranstaltungen annimmt.
Quelle: Stadt Leverkusen, Symbolfoto: MS, Bearbeitung anzeiger24.de: BL mit Hilfe von KI
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